Aktuelles

Gut beraten durch uns

Warum nicht jeder in Ihr Schlafzimmer darf

Foto: © FR. Gisela Hechler und Volker Twachtmann, Geschäftsführer des gleichnamigen Immobilienunternehmens, bringen Verkäufer und Kaufinteressenten auf professionelle Weise zusammen.

Haben Sie in den vergangenen Wochen auch unendlich viele E-Mails zum Thema Datenschutz erhalten? Sofern Sie genau wie wir geschäftlich tagtäglich mit Kundendaten zu tun haben, dürften Sie wissen, wie viel Arbeit die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) mit sich bringt. Der Gesetzgeber hat mit der Gesetzesnovelle noch klarer geregelt, welche Daten zu welchem Zeitpunkt erfragt werden dürfen.

Haben Sie in den vergangenen Wochen auch unendlich viele E-Mails zum Thema Datenschutz erhalten? Sofern Sie genau wie wir geschäftlich tagtäglich mit Kundendaten zu tun haben, dürften Sie wissen, wie viel Arbeit die Umsetzung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) mit sich
bringt. Der Gesetzgeber hat mit der Gesetzesnovelle noch klarer geregelt, welche Daten zu welchem Zeitpunkt erfragt werden dürfen. Prinzipiell gilt dabei der „Grundsatz der Datensparsamkeit“ – es dürfen lediglich die Informationen ermittelt werden, die zum jeweiligen Anlass benötigt werden.

Aber was hat das eigentlich mit Ihrem Schlafzimmer zu tun? Ein
guter Makler sorgt für den Privatsphärenschutz des Verkäufers einer Immobilie – insbesondere berät er den potenziellen Kaufinteressenten vorab und überprüft dessen ernst gemeintes Interesse, bevor er einen Besichtigungstermin vergibt. Und dabei hilft uns dieses Gesetz sogar. Denn bevor ein Interessent sensible Daten zu der Immobilie erhält oder diese betritt, muss er sich zunächst mit ausführlichen Kontaktdaten bei uns registrieren, damit wir wissen, wem wir eigentlich Details zu Ihrem Eigentum preisgeben.

Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai muss der Interessent nun sogar ausdrücklich erklären, dass er auch damit einverstanden ist, dass wir seine Daten speichern und ihn kontaktieren dürfen. Wer nur „mal schauen“ will, wird nicht über diese Schwelle gehen – denn er könnte ja im Nachgang angerufen werden und Fragen beantworten müssen.

Genaue Überprüfung

Damit aber nicht genug. Neben der DSGVO gilt für uns Makler auch das Fernabsatzgesetz. Kunden, die mit uns über das Internet oder Telefon Kontakt aufnehmen, müssen über ihr sogenanntes Widerrufsrecht belehrt werden. Um sofort detaillierte Informationen zu der Immobilie zu erhalten und nicht 14 Tage später nach Ablauf der gesetzlichen Frist, müssen sie sogar ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichten. Moment. . . Widerrufsrecht, Fernabsatzgesetz – die kaufen doch noch gar nicht. Richtig, der Interessent geht in diesem Vorgang ausschließlich die Verpflichtung ein, eine Provision zu zahlen, sollte er das über uns angebotene Objekt später tatsächlich kaufen – und darüber, dass er dies nicht widerrufen kann, müssen wir ihn belehren. Über diese zweite Schwelle des Rechtsverzichts gehen in der Regel nur die Interessenten mit einer durchaus ernsthaften Kaufabsicht. Erst wenn all diese Hürden des Gesetzgebers von den Interessenten genommen sind, erhalten diese ein aussagekräftiges Exposé mit allen wichtigen Informationen zu dem Objekt und können prüfen, ob der Grundriss, die Ausstattung und vor allem die Lage ihnen gefallen. Bei einem Besichtigungswunsch wird durch den Makler vorab geklärt, ob die Immobilie der Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten des potenziellen Erwerbers entspricht – erst dann wird ein Termin vereinbart.

Wie Sie sehen, helfen die gesetzlich vorgeschriebenen Abläufe nun auch im Immobilienverkauf maßgeblich dabei, Ihre Privatsphäre zu schützen – und dass am Ende nur die Person einen Blick in Ihr Schlafzimmer werfen darf, über die wir ein, zwei Dinge wissen und die dies akzeptiert.

Weitere Informationen:
Hechler & Twachtmann Immobilien GmbH
Blockener Str. 4, 28816 Stuhr
Schwachhauser Heerstraße 18, 28209 Bremen
Telefon: 0421 / 957 00 80

www.hechler-twachtmann.de